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Energieeffizient Bauen

Beim Bau einer Immobilie besteht die Möglichkeit das KfW-Kreditprogramm „Energieeffizient Bauen“ zu nutzen. Es ist für Bauherren gedacht, die durch die Erfüllung bestimmter Vorgaben energiesparend bauen und damit langfristig ihr Budget und die Umwelt schonen wollen. Gefördert wird die Errichtung von Wohngebäuden, die als KfW-Effizienzhaus 55, als  KfW-Effizienzhaus 40 (Passivhaus) oder als KfW-Effizienzhaus 40 PLUS ausgelegt sind. Das Förderprogramm wird ergänzt durch den Baustein „Energieeffizient Sanieren“.

Die Umsetzung dieser Vorgaben spiegeln das Verständnis der Projektbau Steinbrenner bezüglich innovativer Ideen wider.
Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung im Bau solcher energiesparenden Immobilien und informieren Sie sich in einem persönlichen Gespräch über die genauen Kriterien und Förderungsmöglichkeiten.

 

KfW-Effizienzhaus 55 (GEG 2020)

 

KfW-Effizienzhäuser 55 dürfen einen Jahres-Primärenergiebedarf Qp von maximal 55 % des gemäß GEG 2020 zulässigen Höchstwertes des Referenzgebäudes aufweisen. Gleichzeitig darf der Transmissionswärmeverlust H‘T des Gebäudes maximal 70 % des gemäß GEG 2020 zulässigen Höchstwertes des Referenzgebäudes aufweisen.

 

KfW-Effizienzhaus 40 (GEG 2020)

KfW-Effizienzhäuser 40 dürfen einen Jahres-Primärenergiebedarf Qp von maximal 40 % des gemäß GEG 2020 zulässigen Höchstwertes des Referenzgebäudes aufweisen. Gleichzeitig darf der Transmissionswärmeverlust H‘T des Gebäudes maximal 55 % des gemäß GEG 2020 zulässigen Höchstwertes des Referenzgebäudes aufweisen.

 

KfW-Effizienzhaus 40 PLUS (GEG 2020)

KfW-Effizienzhäuser 40 PLUS dürfen einen Jahres-Primärenergiebedarf Qp von maximal 40 % des gemäß GEG 2020 zulässigen Höchstwertes des Referenzgebäudes aufweisen. Gleichzeitig darf der Transmissionswärmeverlust H‘T des Gebäudes maximal 55 % des gemäß GEG 2020 zulässigen Höchstwertes des Referenzgebäudes aufweisen. Außerdem ist folgendes Plus-Paket verpflichtend vorzusehen:

  • Stromerzeugende Anlage auf Grundlage erneuerbarer Energien (z.B. Photovoltaikanlage, Windkraftanlage, Kraft-Wärme-Kopplung)
  • Installation eines stationären Stromspeichers
  • Installation einer Lüftungsanlage mit mindestens 80% Wärmerückgewinnung
  • Visualisierung von Stromerzeugung und-verbrauch für den Nutzer

 

Jahresprimärenergiebedarf:
Der Jahresprimärenergiebedarf beziffert, wie viel Energie im Verlauf eines durchschnittlichen Jahres für Heizen, Lüften und Warmwasserbereitung benötigt wird. Für jeden Neubau ist, abhängig von der Nutzfläche, dem Volumen des Gebäudes sowie der Ausrichtung ein zulässiger Höchstwert (Referenzwert)vorgegeben. Um den Jahresprimärenergiebedarf eines Gebäudes zu berechnen, werden sämtliche Energiegewinne und -verluste erfasst. Zudem werden sämtliche Energiekosten berücksichtigt, die der Energieträger bei der Gewinnung, Aufbereitung sowie dem Transport bis zum Endverbraucher verursacht.

 

Transmissionswäreverlust:
Der Transmissionswärmeverlust gibt an, wie viel Wärme über die gesamte Umfassungsfläche nach außen gelangt, also verloren geht.

Ein Kennzeichen für den Transmissionswärmeverlust einzelner Gebäudeteile ist der Wärmebedarfskoeffizient U. Dieser gibt an, wie viel Energie (Wärme) pro m² Umfassungsfläche bei 1m Wandstärke und 1 K (Kelvin) Temperaturunterschied durch die Konstruktion „fließt“. Je geringer die U-Werte der einzelnen Gebäudeteile sind, desto geringer ist also auch der Transmissionwärmeverlust eines Gebäudes.

 

Alle Angaben ohne Gewähr.

 

 
     
 
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